Presseinformation des österreichischen Verfassungsgerichtshof zur Verkündung der Entscheidung G 47/2012 u.a. vom 27. Juni 2014
Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig !!Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich sind verfassungswidrig. Sie widersprechen dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention („Recht auf Privat- und Familienleben“).
Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter begründen ihre Entscheidung – knapp zusammengefasst – wie folgt: