Presseinformation des österreichischen Verfassungsgerichtshof zur Verkündung der Entscheidung G 47/2012 u.a. vom 27. Juni 2014

Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig !!

Bestimmungen widersprechen dem Datenschutz und dem Recht auf Privatsphäre

Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich sind verfassungswidrig. Sie widersprechen dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention („Recht auf Privat- und Familienleben“).

Eine Frist zur Reparatur wird nicht gewährt. Die Aufhebung tritt mit Kundmachung der Aufhebung, die unverzüglich durch den Bundeskanzler zu erfolgen hat, in Kraft.

Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter begründen ihre Entscheidung – knapp zusammengefasst – wie folgt:


Presseinformation des österreichischen Verfassungsgerichtshof zur Verkündung der Entscheidung G 47/2012 u.a. vom 27. Juni 2014